Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kommen viele organisatorische Details auf die Betroffenen zu. Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung.

Die meisten Krankenversicherten sind auch bei ihrer Krankenkasse pflegeversichert. Der Pflegeantrag muss also bei der Pflegekasse der eigenen Krankenversicherung gestellt werden. Anders sieht es aus, wenn die Versicherten eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben. In diesem Fall muss dort der Antrag gestellt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse.

Als pflegebedürftig gelten Menschen, die auf ständige Hilfe bei regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen sind.

Dazu gehört Hilfe:

  • bei der Körperpflege
  • bei der Nahrungsaufnahme
  • beim Aufstehen und Zubettgehen
  • beim An- und Auskleiden
  • beim Gehen und Stehen
  • bei sozialen Aktivitäten
  • bei hauswirtschaftlicher Unterstützung

Bei der Einstufung in einen Pflegegrad werden vor allem Zeiten anerkannt, die sich auf Tätigkeiten der Grundpflege, wie Körperpflege, Toilettengänge und Nahrungsaufnahme beziehen. Darüber hinaus wird aber auch Zeit für hauswirtschaftliche Hilfe anerkannt.

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann formlos und sogar telefonisch gestellt werden.

Im Anschluss schickt die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung ein Antragsformular. Wer den Antrag stellt, muss sich überlegen, ob Sachleistungen, Geldleistungen oder eine Kombination aus beidem gewünscht sind.

Bei Sachleistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege. Er rechnet die Leistungen zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegegrad direkt mit der Pflegekasse ab.

Stattdessen kann der Pflegebedürftige auch selbst Pflegegeld beziehen. Der oder die Betroffene übernimmt damit selbst die Verantwortung für eine ausreichende Pflege. Das Geld wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt circa drei bis fünf Wochen nach Antragsstellung zu den Betroffenen nach Hause und erstellt ein Gutachten. Bei der Begutachtung werden aus Kostengründen nur gesetzlich festgelegte Leistungen des täglichen Lebens berücksichtigt. Pflegende Angehörige und Betroffene sollten sich auf den Besuch des Gutachters gut vorbereiten und gegebenenfalls ein Pflegetagebuch führen. Darin gilt es festzuhalten, wie viel Zeit für welche Leistungen täglich aufgewandt werden muss. Zur Unterstützung kann am Tag des MDK-Besuches auch ein ambulanter Pflegedienst herangezogen werden.

Wer körperliche Einschränkungen hat, weiß Hilfe zu schätzen. Viele ältere und/oder pflegebedürftige Menschen glauben, ihre Freiheit aufgeben zu müssen, um in sicherer Umgebung wohnen zu können. Wir zeigen Ihnen hier auf, dass wir auch andere Alternativen bieten können.

Das Betreute Wohnen der Deutschen Seniorenwohnen GmbH bietet viele Vorteile, um sein Leben in Sicherheit und Selbstbestimmung zu genießen. Unser Grundgedanke ist, dass jeder in seinen „eigenen vier Wänden“ lebt (unabhängig davon, ob als Wohneigentümer oder Mieter) und den Alltag mehr oder weniger alleine bzw. im Haus- oder Nachbarschaftsverbund organisiert. Durch eine pflegegerechte Gestaltung und Ausstattung der Wohnanlagen und Wohnungen, die den möglichen Bewegungseinschränkungen älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen Rechnung trägt, wird das eigenständige Wohnen gefördert. Als Ergänzung werden professionelle Serviceleistungen (bis hin zur ambulanten Pflege) angeboten, die man nach Bedarf abrufen kann. Auch soziale Betreuung, in Form von z.B. Bastel- und Sportrunden sowie vielen anderen Aktivitäten, ist geboten.

  • Für pflegebedürftige Menschen jeden Alters, welche in einem ihrem Alter angepassten Wohnkonzept ein höchstes Maß an Selbstbestimmung und Unabhängigkeit leben möchten.
  • Für pflegebedürftige Alleinstehende, (Ehe-)Paare oder befreundete Menschen, welche auf Pflege angewiesen sind
  • Für ältere Menschen, welche in einem guten Serviceumfeld gemeinsam ihren Lebensabend verbringen möchten.
  • Für pflegebedürftige Menschen, die die Sicherheit durch eine professionelle Betreuung schätzen.

Der pflege- oder betreuungsbedürfte Mensch wird nicht dauerhaft – also in die vollstationäre Pflege – aufgenommen, sondern bestimmt selbst die Dauer seines Aufenthalts.

Die Pflegezentren der Deutschen Seniorenwohnen bieten sich an, wenn pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen vorübergehend nicht zuhause versorgt werden können. Das kann während eines Urlaubs sein, aber auch aufgrund der Krankheit der pflegenden Angehörigen oder einer Wohnungs-Renovierung. Der pflege- oder betreuungsbedürfte Mensch wird somit nicht dauerhaft, also in die vollstationäre Pflege aufgenommen, sondern bestimmt selbst die Dauer seines Aufenthalts. Jedoch ist die Kurzzeitpflege auf 56 Tage im Jahr beschränkt, für diese Zeit übernehmen meist die Kassen die Kosten einer stationären Unterbringung.

Für Ihre Pflege und Betreuung steht rund um die Uhr ein erfahrenes Team, bestehend aus Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger bereit, das sich aus examinierten Krankenschwestern/-pflegern, staatlich anerkannten Altenpflegerinnen/-pflegern und Pflegehelferinnen/-helfern zusammensetzt. Darüber hinaus arbeitet jedes unserer Häuser natürlich auch mit Ärzten, Zahnärzten, Krankengymnasten, Logopäden, Fußpfleger/innen und Friseur/innen zusammen, die alle „Hausbesuche“ in unseren Stationen durchführen.

Während Ihres Aufenthaltes bei uns, können Sie nicht nur die Leistungen aus den pflegerischen Bereichen in Anspruch nehmen, sondern zum Beispiel auch von unseren Fachdiensten aus der Sozialarbeit profitieren. Diese beraten Sie gerne über zusätzliche Service-Leistungen, die Sie nach dem Aufenthalt bei uns weiter in Anspruch nehmen können.

  • Kranke Menschen, die sonst von Angehörigen oder Freunden versorgt werden
  • Behinderte, die kurzzeitig ohne Betreuung sind
  • Alte oder kranke Menschen, die nur vorübergehend Pflege benötigen

Falls Sie noch Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne mit unseren Ansprechpartnern Ihres DSW Pflegezentrums in Verbindung setzen. Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Seite, um auch schwierige Fragen und Situationen bewältigen zu können. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, schriftlich oder auch persönlich bei einem Besuch in einem unserer Pflegezentren.

Auch Ihre Pflege- und Krankenversicherung kann Ihnen bei Fragen zu Pflege weiterhelfen. Gerne leiten wir Sie bei Bedarf an diese weiter.